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Die Antragsfrist für die ESF-Plus-Förderung von Kursvorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener endet am 30. September 2026.
Antragsberechtigt sind Bildungsträger, die in Sachsen Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung für gering literalisierte Erwachsene anbieten oder durchführen möchten.
Die Förderbedingungen wurden durch eine Änderungsrichtlinie angepasst. Ergänzend zur bisherigen personenbezogenen Personalkostenpauschale (PKP) besteht nun die Möglichkeit einer Stellenförderung, bei der die tatsächlichen Personalausgaben erstattet werden können. Die Änderungen gehen auf Fachgespräche mit Bildungsträgern sowie auf Ergebnisse der Evaluation der ESF-Plus-Förderung in Sachsen zurück.
Die Anträge müssen bis spätestens 30. September 2026 über das Förderportal der SAB eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist eingehende Anträge können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Vorhaben dürfen gemäß Nummer 5.1 der EU-Rahmenrichtlinie bereits beginnen, sobald der Förderantrag bei der SAB eingegangen ist. Antragstellende tragen dabei jedoch das Risiko, dass die Förderung nicht, nicht in beantragter Höhe oder zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt wird.
Auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank stehen die aktuellen Förderbedingungen sowie der überarbeitete Förderbaustein unter „Formulare & Downloads“ zur Verfügung. SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener
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