Förderung neu gedacht

Auch im Förderzeitraum 2021 bis 2027 fördert der ESF Plus in einer Vielzahl von Bereichen Projekte und Menschen in Sachsen, die etwas bewegen wollen. Mit insgesamt 590 Mio. EUR EU-Mittel werden im Freistaat Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Bildung, Ausbildung, Stadtentwicklung und Integration, gefördert. Dafür stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Programme und Möglichkeiten zur Verfügung

Wissenschaft, Forschung und Innovation

Zweck der Förderung ist die Stärkung der sozialen Innovationskraft als Antwort auf die fortschreitenden Veränderungsprozesse in der Lebens- und Arbeitswelt. Eine entsprechende Infrastruktur hierfür soll durch die Errichtung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen geschaffen werden. In Modellvorhaben wird die Erprobung innovativer Ideen erfolgen.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Förderung der Zukunftsplattform und der Modellvorhaben im Bereich sozialer Innovationen und den Themenfeldern der sozialen Arbeit
  • Zukunftsplattform: Schaffung einer Austausch- und Koordinationsstruktur zur Stärkung und Förderung sozialer Innovationen
  • Modellvorhaben: zeitlich befristete Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Konzepte

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Träger oder ein Trägerverbund, welche entsprechende Vorhaben umsetzen

Bildung, Ausbildung und Weiterbildung

Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung sowie Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit gering literalisierter Erwachsener zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Eingliederung ins Erwerbsleben bzw. Verbesserung der Erwerbssituation.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Alphabetisierung
  • Vorhaben zur landesweiten Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Qualitätssicherung und –entwicklung in der Alphabetisierung und Grundbildung

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • gering literalisierte Erwachsene

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

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Ziel des Vorhabens ist die Förderung insbesondere des letzten Drittels der Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss zum staatlich anerkannten ErzieherIn bzw. staatliche geprüften KrankenpflegehelferIn.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Qualifizierung, Sicherung des Lebensunterhalts und freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung während des letzten Drittels der Umschulung zum staatlich anerkannten ErzieherIn bzw. staatlich geprüften KrankenpflegehelferIn
  • Ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen und die Verwaltungsausgaben des Schulträgers

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Umschüler zum staatlich anerkannten ErzieherIn
  • Umschüler zum staatlich geprüften KrankenpflegehelferIn

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Öffentliche Träger von Fachschulen oder Berufsfachschulen mit entsprechendem Angebot
  • Freie Träger von als Ersatzschulen anerkannte Fachschulen oder Berufsfachschulen mit entsprechendem Angebot

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Ziel dieses Vorhabens ist mittels Durchführung von Schülercamps, die der Erhöhung der Lernmotivation, der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen und der individuellen Förderung dienen.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Schülercamps

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • SchülerInnen des Freistaates Sachsen

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

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Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen, damit ihnen gleiche Bildungschancen ermöglicht werden und sie ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Zusätzliche Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
  • Koordinierungs- und Beratungsstelle zur fachlichen Begleitung und Unterstützung

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Kinder mit besonderen Lern- Und Lebenserschwernissen

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen (zusätzliche Fachkräfte)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

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Ziel dieser Förderung ist es, unterschiedliche Akzente zur Flexibilisierung und Individualisierung der beruflichen Bildung zu setzen und die Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterbildungsbereitschaft sächsischer Unternehmen und Beschäftigter verbessern.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zukunftsorientierte Berufliche Bildung (Projektaufrufe Berufliche Bildung)
  • Regionalspezifische bedarfsgerechte Vorhaben beruflicher Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte berufliche Bildung)
  • Praxisrelevante Zusatzqualifikationen, mit dem Ziel des Kompetenzzuwachses bei Auszubildenden und individuellen Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen (Zusatzqualifikationen)

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Umschüler
  • Dual Studierende
  • Werkstudierende
  • Praktikanten
  • Arbeitsmarktnahe oder ausbildungsfähige Menschen / junge Eltern am direkten Übergang in Arbeit oder Ausbildung
  • Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen
  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Selbständige

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
  • Juristische Personen
  • Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts

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Ziele der Förderung sind die Herstellung, Erhaltung und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben. Die beruflichen und sozialen Kompetenzen der gefangenen sollen dabei verbessert werden. Darüber hinaus sollen sie im Rahmen des Übergangsmanagements bei der Haftentlassung begleitet werden, um die Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene
  • Sozialpädagogische Vorhaben
  • Übergangsmanagement zur Begleitung

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Gefangene im sächsischen Justizvollzug

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Zugelassene Träger der Arbeitsförderung nach SGB III

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Stadtentwicklung

Ziel der Förderung ist die soziale Integration in benachteiligten Stadtgebieten durch die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) mit niedrigschwelligen, informellen Stadtteilvorhaben und begleitenden Maßnahmen. Die Stadtteilvorhaben richten sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielen auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Förderung sozialer Integration in benachteiligten Stadtgebieten mittels GIHK
  • Sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen mit dem Ziel auf Verbesserung der Chancengleichheit und aktiver Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
    • Informelle Kinder- und Jugendbildung
    • Soziale Integration
    • Wirtschaft im Quartier
    • Begleitende Maßnahmen

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
  • Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Personen von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffen bzw. bedroht
  • Solo-Selbstständige und Klein- und Kleinstunternehmen

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden im Freistaat Sachsen

Ziel der Förderung ist die Stärkung einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung durch Aufbau von Netzwerken und Kooperationen zwischen Gemeinden, Projektträgern und anderen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren, die auf dem Gebiet der Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten tätig sind.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Aufbau und Betrieb einer Servicestelle zur Verstärkung der Wirksamkeit aus dem Bereich der Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten

Förderziel

Was soll erreicht werden?

  • Vernetzung der Programmstädte untereinander und mit Akteuren, Partnern und Multiplikatoren
  • Erfahrungsaustausch
  • Auswertung und Verbreitung innovativer Ansätze
  • Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie Fachveranstaltungen
  • Erarbeitung und Betrieb einer Internetseite

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Person des privaten Rechts, welche gemeinnützige Zwecke im Sinne des §§ 51 ff. der AO verfolgt

Link zur Richtlinie

Integrative Maßnahmen

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Integrationschancen benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Die am individuellen Bedarf orientierte Unterstützung trägt dazu bei, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigenen Ressourcen zu aktivieren und damit den Übergang in eine Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu unterstützen.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Vorhaben der beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen und /oder individuellen Beeinträchtigungen

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Link zur Richtlinie Jugendberufshilfe

Link zu Richtlinie Beschäftigungschancen

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bzw. Fördermöglichkeiten bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung

Zielgruppen

Wer wird angesprochen?

  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 21 bis 58 Jahren

Zuwendungsempfänger

Wer ist antragsberechtigt?

  • Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche entsprechende Vorhaben umsetzen

Link zur Richtlinie

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