Auch im Förderzeitraum 2021 bis 2027 fördert der ESF Plus in einer Vielzahl von Bereichen Projekte und Menschen in Sachsen, die etwas bewegen wollen. Mit insgesamt 590 Mio. EUR EU-Mittel werden im Freistaat Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Bildung, Ausbildung, Stadtentwicklung und Integration, gefördert. Dafür stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Programme und Möglichkeiten zur Verfügung
Förderung neu gedacht
Wissenschaft, Forschung und Innovation
Zweck der Förderung ist die Stärkung der sozialen Innovationskraft als Antwort auf die fortschreitenden Veränderungsprozesse in der Lebens- und Arbeitswelt. Eine entsprechende Infrastruktur hierfür soll durch die Errichtung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen geschaffen werden. In Modellvorhaben wird die Erprobung innovativer Ideen erfolgen.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Förderung der Zukunftsplattform und der Modellvorhaben im Bereich sozialer Innovationen und den Themenfeldern der sozialen Arbeit
- Zukunftsplattform: Schaffung einer Austausch- und Koordinationsstruktur zur Stärkung und Förderung sozialer Innovationen
- Modellvorhaben: zeitlich befristete Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Konzepte
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Träger oder ein Trägerverbund, welche entsprechende Vorhaben umsetzen
Bildung, Ausbildung und Weiterbildung
Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung sowie Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit gering literalisierter Erwachsener zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Eingliederung ins Erwerbsleben bzw. Verbesserung der Erwerbssituation.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Alphabetisierung
- Vorhaben zur landesweiten Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Qualitätssicherung und –entwicklung in der Alphabetisierung und Grundbildung
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- gering literalisierte Erwachsene
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Ziel des Vorhabens ist die Förderung insbesondere des letzten Drittels der Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss zum staatlich anerkannten ErzieherIn bzw. staatliche geprüften KrankenpflegehelferIn.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Qualifizierung, Sicherung des Lebensunterhalts und freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung während des letzten Drittels der Umschulung zum staatlich anerkannten ErzieherIn bzw. staatlich geprüften KrankenpflegehelferIn
- Ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen und die Verwaltungsausgaben des Schulträgers
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Umschüler zum staatlich anerkannten ErzieherIn
- Umschüler zum staatlich geprüften KrankenpflegehelferIn
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Öffentliche Träger von Fachschulen oder Berufsfachschulen mit entsprechendem Angebot
- Freie Träger von als Ersatzschulen anerkannte Fachschulen oder Berufsfachschulen mit entsprechendem Angebot
Ziel dieses Vorhabens ist mittels Durchführung von Schülercamps, die der Erhöhung der Lernmotivation, der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen und der individuellen Förderung dienen.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Schülercamps
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- SchülerInnen des Freistaates Sachsen
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen, damit ihnen gleiche Bildungschancen ermöglicht werden und sie ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Zusätzliche Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
- Koordinierungs- und Beratungsstelle zur fachlichen Begleitung und Unterstützung
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Kinder mit besonderen Lern- Und Lebenserschwernissen
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen (zusätzliche Fachkräfte)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Ziel dieser Förderung ist es, unterschiedliche Akzente zur Flexibilisierung und Individualisierung der beruflichen Bildung zu setzen und die Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterbildungsbereitschaft sächsischer Unternehmen und Beschäftigter verbessern.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Vorhaben zukunftsorientierte Berufliche Bildung (Projektaufrufe Berufliche Bildung)
- Regionalspezifische bedarfsgerechte Vorhaben beruflicher Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte berufliche Bildung)
- Praxisrelevante Zusatzqualifikationen, mit dem Ziel des Kompetenzzuwachses bei Auszubildenden und individuellen Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen (Zusatzqualifikationen)
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Beschäftigte
- Auszubildende
- Umschüler
- Dual Studierende
- Werkstudierende
- Praktikanten
- Arbeitsmarktnahe oder ausbildungsfähige Menschen / junge Eltern am direkten Übergang in Arbeit oder Ausbildung
- Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Selbständige
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
- Juristische Personen
- Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts
Ziele der Förderung sind die Herstellung, Erhaltung und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben. Die beruflichen und sozialen Kompetenzen der gefangenen sollen dabei verbessert werden. Darüber hinaus sollen sie im Rahmen des Übergangsmanagements bei der Haftentlassung begleitet werden, um die Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene
- Sozialpädagogische Vorhaben
- Übergangsmanagement zur Begleitung
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Gefangene im sächsischen Justizvollzug
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Zugelassene Träger der Arbeitsförderung nach SGB III
Stadtentwicklung
Ziel der Förderung ist die soziale Integration in benachteiligten Stadtgebieten durch die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) mit niedrigschwelligen, informellen Stadtteilvorhaben und begleitenden Maßnahmen. Die Stadtteilvorhaben richten sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielen auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Förderung sozialer Integration in benachteiligten Stadtgebieten mittels GIHK
- Sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen mit dem Ziel auf Verbesserung der Chancengleichheit und aktiver Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
- Informelle Kinder- und Jugendbildung
- Soziale Integration
- Wirtschaft im Quartier
- Begleitende Maßnahmen
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
- Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Personen von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffen bzw. bedroht
- Solo-Selbstständige und Klein- und Kleinstunternehmen
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden im Freistaat Sachsen
Ziel der Förderung ist die Stärkung einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung durch Aufbau von Netzwerken und Kooperationen zwischen Gemeinden, Projektträgern und anderen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren, die auf dem Gebiet der Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten tätig sind.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Aufbau und Betrieb einer Servicestelle zur Verstärkung der Wirksamkeit aus dem Bereich der Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten
Förderziel
Was soll erreicht werden?
- Vernetzung der Programmstädte untereinander und mit Akteuren, Partnern und Multiplikatoren
- Erfahrungsaustausch
- Auswertung und Verbreitung innovativer Ansätze
- Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie Fachveranstaltungen
- Erarbeitung und Betrieb einer Internetseite
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Person des privaten Rechts, welche gemeinnützige Zwecke im Sinne des §§ 51 ff. der AO verfolgt
Integrative Maßnahmen
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Integrationschancen benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Die am individuellen Bedarf orientierte Unterstützung trägt dazu bei, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigenen Ressourcen zu aktivieren und damit den Übergang in eine Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu unterstützen.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Vorhaben der beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen und /oder individuellen Beeinträchtigungen
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bzw. Fördermöglichkeiten bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.
Fördergegenstand
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung
Zielgruppen
Wer wird angesprochen?
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 21 bis 58 Jahren
Zuwendungsempfänger
Wer ist antragsberechtigt?
- Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche entsprechende Vorhaben umsetzen