Junge Frau arbeitet in einer Werkstatt

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben: Jetzt Fördermittel beantragen!

Für zwei Förderprogramme im Rahmen der ESF Plus-Richtlinie »Gleichstellung im Erwerbsleben« können Frauen sowie Projektträger noch bis Ende April beziehungsweise Ende Mai Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Seit 2023 rückt die Förderrichtlinie den Themenkomplex der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben in den Fokus. Ziel ist die Vermeidung von geschlechtsbezogenen Benachteiligungen in unterschiedlichen Phasen der beruflichen Biografie, von der Berufsorientierung über den Einstieg in den Arbeitsmarkt bis hin zu beruflichem Aufstieg oder Selbstständigkeit.

  • Anträge auf Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen sowie des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg können bis zum 28. April 2025 eingereicht werden.
  • Anträge auf Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie für Projekte, die Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl entgegenwirken, können bis zum 26. Mai 2025 gestellt werden.

Die Maßnahmen haben zum Ziel, Frauen gezielt anzusprechen und häufige Lebenslagen von Frauen zu berücksichtigen, ob mehrfache Unterbrechungen der Berufslaufbahn oder die Verantwortung als Alleinerziehende oder Pflegende. Für die Förderung stehen bis Jahresende 2027 insgesamt fast 29 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung.

Seit Inkrafttreten der ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben im September 2022 konnten bisher über 50 Projekte in Höhe von insgesamt rund 12 Millionen Euro bewilligt werden. Mehr als 190 Frauen konnten durch den Erhalt der Gründerinnenprämie in die Selbstständigkeit starten.

Weitere Informationen zur ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben sowie zur Antragstellung finden sich unter https://www.gleichstellung.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-gleichstellung-im-erwerbsleben-2021-2027-4947.html

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