Die Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen nach denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen und neu auch Hochschulallianzen Gelder aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) beantragen können.
Insgesamt stehen in den kommenden Jahren mehr als 460 Millionen Euro zur Verfügung, kofinanziert vom Freistaat Sachsen, um Forschungsprojekte in Sachsen zu unterstützen. Das Volumen speist sich aus rund 307 Millionen Euro direkter EFRE-Förderung und rund 157 Millionen Euro Fördergeldern aus dem JTF, mit dem die EU den Strukturwandel in den betroffen Regionen Europas unterstützt. Die Richtlinie »InfraProNet« ist das Förderinstrument des Freistaats in dem beide Unterstützungsfonds abgebildet sind.
Gefördert werden:
– Anschaffung von Geräten für die Forschung
– anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
– Forschungsgebäude
– wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
– Forschungsnetzwerke
Öffentliche Wissenschaftseinrichtungen oder Verbünde können Projektgelder über die Richtlinie InfraProNet beantragen. Welche Vorhaben letztlich gefördert werden, entscheidet sich in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren.
Hierfür ist in einem ersten Schritt eine Vorhabensidee bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen, bevor die Anträge in einem Fachgremium bewertet werden und anschließend ein Vollantrag eingereicht werden kann.
Der erste Förderaufruf (Call) startet am 28.08.2023 und ist ab dem 23.08.2023 auf dem
Förderportal der Sächsischen Aufbaubank
für einen Monat aufrufbar.