Öffentliche Konsultation zur Ex-post-Bewertung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wären Ihnen für Ihre Mitarbeit bei den laufenden öffentlichen Online-Konsultationen zur Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) und der Jugend Beschäftigungsinitiative dankbar. Die öffentliche Konsultation steht allen Interessenträgern und Bürgern im Allgemeinen offen.

Diese ist hier in 23 EU-Amtssprachen verfügbar.

Die Kommission ist daran interessiert, die Reichweite dieser Konsultation zu maximieren. Deshalb möchte die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration Ansichten von Teilnehmern an den Vorhaben, von potenziellen Teilnehmern sowie von Begünstigten, Behörden und von Organisationen der Zivilgesellschaft einholen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie als Multiplikatoren fungieren, den Link zur Konsultation verbreiten und auch Ihre Partner und Netzwerke zur Teilnahme ermutigen. Zu diesem Zweck möchte ich Sie bitten, den Link zur Umfrage auf Ihrer Website oder auf einem anderen Kommunikationskanal zu veröffentlichen, die Sie nutzen können und Ihren Partnerorganisationen, Begünstigten und anderen Interessengruppen zur Verfügung zu stellen.

Der Fragebogen für diese Konsultation wird automatisch an das Profil des Befragten angepasst. Das bedeutet, dass der Fragebogen für die an der Durchführung der Vorhaben beteiligten Stellen, insbesondere die Verwaltungsbehörden, umfassender ist als der für andere Interessenträger wie potenzielle Teilnehmer und Bürger.

Es ist wichtig, dass Sie als Verwaltungsbehörde Ihre Meinung auch über die Umfrage äußern. Diese Beiträge werden wichtige Informationen für diese Bewertung liefern. Wir stützen uns auf Ihr Wissen und Ihr Fachwissen, um wesentliche Informationen über die Durchführung und die Ergebnisse der Maßnahmen zu ermitteln.

Gegebenenfalls können Sie auch Rückmeldungen zur Aufforderung zur Stellungnahme geben.

Die Kommission verwendet die Aufforderung zur Stellungnahme, um den Umfang der Bewertung festzulegen, und erläutert, warum EU-Maßnahmen erforderlich sind. Die Konsultation läuft bis einschließlich 09/01/2024. Die Ergebnisse der Umfrage werden in einem zusammenfassenden Dokument zusammengefasst, das online veröffentlicht wird und insbesondere die Antworten nach Mitgliedstaaten wiedergibt.

Wir möchten Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Referat B4 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien

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