Zweiter Projektaufruf im sächsischen Akzeleratoren-Programm gestartet

Der Freistaat hat den zweiten Projektaufruf zum Aufbau von neuen Akzeleratoren in Sachsen gestartet. Mit dem Akzeleratorenprogramm wurde im vergangenen Jahr ein einzigartiges Förderprogramm zur Stärkung der sächsischen Gründerlandschaft ins Leben gerufen. Akzeleratoren sind Einrichtungen, die Startups für drei bis zwölf Monate in sogenannte Startup-Klassen aufnehmen, ihnen Büroräume, technische Infrastruktur und strukturierte Schulungsmaßnahmen sowie eine intensive Betreuung durch Mentoren anbieten.

Zwei neue Akzeleratoren sind hierdurch entstanden:

  • Das Dresdner ExciteLab unterstützt Gründerteams aus den Bereichen Internet of Things, Halbleiter, Robotik, Sensorik und Quantentechnologie durch individuelle Betreuung und Zugang zu globalen Unternehmen und Kapitalgebern.
  • Auch im R42 Gaming-Akzelerator in Leipzig konnten die ersten Startups im speziell auf die Games-Branche ausgerichteten Akzelerator-Programm an sogenannten Startup-Klassen teilnehmen. Die intensive, professionelle und spezielle Begleitung ist in dieser Phase sehr wichtig, da Gründungsrisiken erheblich minimiert werden.

Mit dem Ziel, genau solche Strukturen in Sachsen weiter zu fördern und auszubauen, läuft nun der zweite Förderaufruf zum Aufbau und Betrieb von voraussichtlich zwei weiteren Akzeleratoren. Konzepte können bis 28. Juli im Online-Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden. Anschließend bewertet ein Expertengremium unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Konzepte.

Hintergrund: »Förderrichtlinie Akzeleratoren«

Die Förderung ist Bestandteil des Vorhabens »Innovative Gründungen« des EFRE-Programms 2021-2027 und wird mit insgesamt 30,3 Millionen Euro (davon ca. 5,3 Millionen Euro Landesmittel) ausgestattet. Das Programm besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1 ermöglicht den Aufbau von neuen Akzeleratoren in Sachsen und
  • Modul 2 unterstützt bestehende Akzeleratoren,
  • während Modul 3 eine Anlaufbeihilfe für Startups in den geförderten Akzeleratoren ermöglicht.

Anträge für Modul 2 oder Modul 3 können fortlaufend bei der SAB eingereicht werden.

Die maximale Zuwendung beträgt 900.000 Euro für neue Akzeleratoren (Modul 1) und 600.000 Euro für bestehende Akzeleratoren (Modul 2) bei einem Fördersatz von jeweils 50 Prozent. Die Anlaufbeihilfe für Startups im Akzelerator (Modul 3) beträgt bis zu 30.000 Euro (Fördersatz 90 Prozent).

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