Kreislaufwirtschaft als Wettbewerbsvorteil: Rückblick auf die Infoveranstaltung in Bautzen

Am 24. Juni 2025 informierte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) gemeinsam mit der IHK Dresden und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in der Jugendherberge Bautzen „Gerberbastei“ über die neue Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2024). Im Mittelpunkt standen Praxisbeispiele, konkrete Fördermöglichkeiten und individuelle Beratungen für Unternehmen und andere Akteure.


Die Teilnehmenden erhielten wertvolle Einblicke in die Ziele der Richtlinie, die wichtigsten Fördergegenstände sowie den Ablauf der Antragstellung. Der direkte Austausch mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort und das anschließende Networking halfen dabei, offene Fragen zu klären und eigene Projektideen weiterzuentwickeln.


„Mit der neuen Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft schaffen wir einen echten Anreiz für Unternehmen in Sachsen, ihre Produktions- und Verwertungsprozesse nachhaltiger zu gestalten. So stärken wir Ressourceneffizienz, sichern Wertschöpfung in der Region und fördern gleichzeitig Innovationen.“
Susann Röher, Abteilung Wirtschaft, Sächsische Aufbaubank – Förderbank –


Die folgenden Eckpunkte fassen die wichtigsten Inhalte zusammen, die in der Veranstaltung vermittelt wurden und die für Unternehmen und Institutionen bei der Planung eigener Vorhaben eine wertvolle Orientierung bieten.


„Ressourcen effektiv nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen sind die Grundbausteine der neuen EFRE- und JTF-Richtlinie Kreislaufwirtschaft:


Mit der neuen Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft stellt der Freistaat Sachsen über die EU-Fonds erhebliche Mittel bereit:

  • Gesamtbudget:
    • EFRE: 34,21 Mio. Euro
    • JTF: 14,39 Mio. Euro
  • Förderhöhe pro Projekt: von 500 Euro bis 2,3 Mio. Euro
  • Fördersätze: Bis zu 10–70 %, abhängig von Unternehmensgröße, Art der Maßnahme, Standort und beihilferechtlichen Vorgaben

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen aller Größen (KMU und Großunternehmen – bei mehr als 25 % öffentlichen Anteilen unter strengen Voraussetzungen möglich)
  • Kommunen
  • Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und kommunale Zweckverbände
  • Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen

Für Projekte, die über den JTF gefördert werden, gilt zusätzlich: Das Vorhaben muss einen klaren Beitrag zum Strukturwandel leisten – durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Diversifizierung und Transformation der regionalen Wirtschaft oder die Etablierung neuer Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle und muss entweder im Mitteldeutschen, dem Lausitzer Revier oder der kreisfreien Stadt Chemnitz liegen.


Was wird gefördert?

  • Investitionen, um Produktionsverfahren und Produkte ressourcenschonender zu machen, etwa durch den Ersatz von Primärrohstoffen, den Einsatz von Recyclingmaterial oder verbesserte Abläufe.
  • Verbesserungen bei der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Abfällen, z. B. modernere Wertstoffhöfe, bessere Abfalltrennung in Haushalten und Betrieben oder die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen (EFRE).
  • Aufbau oder Ausbau von Anlagen für die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen (JTF).
  • Maßnahmen, um Abfälle besser zu verwerten und dabei mehr Recyclingmaterial zu nutzen – insbesondere mineralische Stoffe (JTF)
  • Schulungen, Beratungen oder Netzwerke, die eng mit den geförderten Investitionen verknüpft sind (JTF).
  • Begleitende Maßnahmen, die nicht investiv sind: z. B. Informationskampagnen, Schulungen, Pilotprojekte oder Plattformen für den Erfahrungsaustausch (EFRE).

Neu: Bausteine der Förderung ab Herbst 2025

Ab Herbst 2025 erweitert der Freistaat Sachsen die Förderung um zusätzliche Schwerpunkte. Für diese neuen Bausteine stehen weitere Mittel zur Verfügung:

  • Gesamtbudget:
    • EFRE: 23,81 Mio. Euro
    • JTF: 11,50 Mio. Euro
  • Fördersätze: Je nach Unternehmensgröße, Art der Maßnahme, Standort und beihilferechtlichen Vorgaben sind Zuschüsse von bis zu 90 % möglich.


Was wird zusätzlich gefördert?

1) Herstellung kritischer Technologien

Gefördert werden u. a.:

  • Neue Verfahren für den 3D-Druck (additive Fertigung), Mikropräzisionstechnik oder Laserbearbeitung im kleinen Maßstab.
  • Technologien für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und deren Komponenten, z. B. Katalysatoren oder Batterien — inklusive moderner Aufbereitungsmethoden wie hydrometallurgischer Gewinnung, elektrochemischer Verarbeitung oder nanotechnologischer Filterung.
  • Stoffliche Trenn- und Separationsverfahren, z. B. Reinigungs- und Entsalzungstechnologien oder Extraktionstechniken.
  • Bioökonomie-Technologien, die Abfälle in biobasierte Materialien umwandeln, etwa Anlagen zur Herstellung von Biogas oder fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfällen.
  • Biotechnologien, die helfen, Abfallmengen zu reduzieren oder weniger Rohstoffe einzusetzen.


2) Sicherung und Stärkung von Wertschöpfungsketten

Gefördert werden außerdem:

  • Endprodukte, Bauteile oder Maschinen, die für die Herstellung solcher kritischen Technologien gebraucht werden.
  • Fortschrittliche Materialien wie Nanomaterialien, intelligente Werkstoffe oder spezielle Keramiken.

Zusätzlich soll die Verarbeitung und das Recycling kritischer Rohstoffe gestärkt werden:
Dazu gehören Verfahren, um knappe Rohstoffe effizienter zu nutzen, zu recyceln oder zu ersetzen. Auch der Aufbau oder Ausbau von Kapazitäten zur Rückgewinnung — zum Beispiel von Phosphor oder anderen wichtigen Rohstoffen — wird unterstützt

Wichtige Fördervoraussetzungen

  • Ressourceneffizienzsteigerung ist bei allen investiven Maßnahmen Pflicht.
  • Großunternehmen mit mehr als 25 % öffentlichen Anteilen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
  • Bei Projekten mit JTF-Mitteln muss zusätzlich ein klarer Beitrag zum Strukturwandel nachweisbar sein (z. B. neue Arbeitsplätze, neue Geschäftsmodelle oder neue Wertschöpfungsketten).

Nicht förderfähig

  • fossile Brennstoffe
  • EU-ETS-Anlagen
  • Mülldeponien und Abfallverbrennungsanlagen
  • Kapazitätserweiterungen für Restabfallbehandlungsanlagen
  • Anlagen in Hochwasserentstehungs- oder gesicherten Überschwemmungsgebieten

Mehr Infos zur Antragstellung
Alle Details zu den aktuellen und neuen Förderschwerpunkten, Förderquoten und dem Antragsverfahren findest Du hier:
Sächsische Aufbaubank – Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft

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