Berichte

In der Förderperiode 2021 bis 2027 sind die Verwaltungsbehörden verpflichtet, der Europäischen Kommission fünfmal pro Jahr Umsetzungsdaten zu übermitteln und diese auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Neben finanziellen Daten enthalten diese Berichte jeweils zum Stand 30. Juni sowie 31. Dezember auch Angaben über Indikatoren und eingesetzte Finanzinstrumente.

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