Eine Hand hält einen gelben Zettel mit einer gezeichneten Glühbirne hoch. Im Hintergrund sind unscharf eine Gruppe von Menschen zu sehen.

Förderaufruf »Soziale Innovationen«: Träger können Projektvorschläge zum Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit einreichen

Das Sozialministerium fördert sozial-innovative Modellvorhaben, die mit neuen und gemeinwohlorientierten Ideen aktuelle Herausforderungen im Bereich der Sozialen Arbeit aufgreifen. Ab sofort können interessierte Träger bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Projektvorschläge für das Förderprogramm »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« einreichen.

Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs ist das Thema ‚Innovative Ideen zum Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit‘. Gefördert werden Vorhaben, die sich der Fachkräfteproblematik widmen, zum Beispiel mit neuen Ideen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Auch Vorhaben nach dem Prinzip »Hilfe zur Selbsthilfe«, die Menschen dabei unterstützen, sich selbst in sozialen Problemlagen zu helfen, können gefördert werden.

Staatsministerin Petra Köpping: »Die wachsende Fachkräftelücke stellt den sozialen Bereich vor immer größer werdende Herausforderungen. Dort, wo Menschen Hilfe bei der Lösung persönlicher Problemlagen benötigen, fehlt oft das Personal. Beispielsweise in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen, älteren Menschen oder auch dort, wo soziale Dienstleitungen einen Beitrag zur besseren Inklusion und Integration von Menschen erbringen. Mit dem aktuellen Förderprogramm wollen wir Projekte fördern, die dabei neue Wege ausprobieren wollen.«

Am 30. November 2023 laden das Sozialministerium und die Sächsische Aufbaubank zur digitalen Informationsveranstaltung ein.

Interessierte Träger können sich unter folgendem Link anmelden:
https://mitdenken.sachsen.de/1037908

Zudem sollen die geförderten Modellvorhaben durch die Zukunftsplattform für soziale Innovationen begleitet und unterstützt werden.

Dabei handelt es sich um eine neue Austausch- und Koordinierungsstelle für Innovationen im sozialen Bereich in Sachsen.

Hintergrund:
Die Förderung erfolgt über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2021–2027 (ESF Plus-Richtlinie SMS).

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses bis zu 24 Monate gewährt und beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Auswahl des zu fördernden Trägers oder Trägerverbundes erfolgt in einem zweistugen Verfahren. Projektvorschläge können ab sofort bis zum 18. Januar 2024 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – SAB eingereicht werden.

Weiterführende Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-f%C3%B6rderung-von-besch%C3%A4ftigungschancen-besch%C3%A4ftigung-und-sozialer-integration-zukunftsplattform-modellvorhaben?

https://mitdenken.sachsen.de/1037908

https://www.sms.sachsen.de/soziale-innovationen.html

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