Förderrichtlinie „Energie und Klima“: Diese Antragsfristen gelten ab November 2026
Die Fördermittel der sächsischen Förderrichtlinie „Energie und Klima“ sind größtenteils ausgeschöpft. Deshalb gelten für mehrere Fördermaßnahmen Einschränkungen bei der Antragstellung. Für Kommunen und andere Antragstellende ist es wichtig, die jeweiligen Fristen und Fördermöglichkeiten zu beachten.
📌 Das gilt für die einzelnen Maßnahmen:
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Teil B II – Energieeffizienz und Treibhausgasreduzierung: Der seit dem 1. Juni 2026 geltende vorläufige Antragsstopp bleibt bestehen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Bis zum 31. Mai 2026 eingegangene Anträge werden vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel entschieden.
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Teil B III – Netze und Speicher: Ab dem 1. November 2026 können nur noch nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung nach Ziffer 1.2 b) und c) beantragt werden. Dies gilt für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Leipzig und Nordsachsen. Für alle übrigen Maßnahmen dieses Teils endet die Antragsfrist am 31. Oktober 2026.
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Teil B IV – Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Ab dem 1. November 2026 ist die Antragstellung nur noch in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie in den kreisfreien Städten Dresden und Chemnitz möglich. In den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Leipzig können Anträge nur noch bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
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Teil B V – Zukunftsfähige Energieversorgung: Anträge sind ausschließlich im Rahmen von Aufrufverfahren möglich.
⏳ Bitte berücksichtigen Sie auch die Bearbeitungszeiten: Aufgrund des hohen Antragseingangs kommt es zu Verzögerungen bei Förderentscheidungen und Auszahlungen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Planen Sie dies bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben ein.
Was bedeutet das für die Förderung?
Die Förderung unterstützt Maßnahmen in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Klimaanpassung in Sachsen. Die verfügbaren Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Fördertatbestand und den geltenden Fristen ab. Die EU-Strukturfonds stellen dafür Mittel bereit, um regionale Vorhaben vor Ort zu ermöglichen. Welcher Fonds ein konkretes Vorhaben unterstützt, richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.
Sie planen ein Vorhaben?
Informieren Sie sich vor der Antragstellung über die geltenden Förderbedingungen und Fristen der Förderrichtlinie „Energie und Klima“. Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Entscheidungen erfolgen nur bei erfüllten Fördervoraussetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln.