Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Sachsen fördert Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Solarstrom gemeinsam erzeugen und direkt im Gebäude nutzen – genau das unterstützt Sachsen mit einem neuen Förderaufruf im Rahmen des Just Transition Fund (JTF). Gefördert werden Photovoltaikanlagen für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b Energiewirtschaftsgesetz – inklusive Batteriespeichern.
Die Förderung richtet sich an Wohngebäude, gemischt genutzte Gebäude und reine Gewerbegebäude, in denen mindestens zwei unterschiedliche Stromverbraucher mit Solarstrom versorgt werden. Ziel ist es, den Bezug von Strom aus fossilen Energieträgern zu reduzieren und die lokale Nutzung erneuerbarer Energie deutlich auszubauen. Eine reine Eigenversorgung eines einzelnen Betreibers ist nicht förderfähig.
Gefördert werden neben den Photovoltaikanlagen auch Batteriespeicher, Wechselrichter, Zähler- und Messsysteme sowie Steuerungstechnik, die für die gemeinschaftliche Verteilung und Abrechnung des Solarstroms erforderlich sind.
Gefördert werden Projekte in den Strukturwandelregionen des Mitteldeutschen Reviers, des Lausitzer Reviers sowie in Chemnitz. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Genossenschaften und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in den Fördergebieten.
👉 Bis zu 80 % Förderung
👉 Maximal 200.000 Euro pro Vorhaben
👉 Förderfähige Projektgröße: 15.000 bis 200.000 Euro
📅 Antragsfrist: 6. Februar 2026
Weitere Informationen und Antragstellung über die Sächsische Aufbaubank (SAB):
📞 0351 4910-4910
📧 energie@sab.sachsen.de
🌐 www.sab.sachsen.de