Bis zu70%
Förderung für Unternehmen,
Kommunen, Vereine, Verbände
und gemeinnützige
Organisationen.

Zukunft machen.
Jetzt mit bis zu
70 % Förderung!

Junge Frau mit Schutzkleidung

Die EU fördert Projekte in Sachsen, die Rohstoffe sparen, Abfall vermeiden und die Kreislaufwirtschaft stärken.

Mehr erfahren:

Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen, die Ressourceneffizienz erhöhen, Abfälle vermeiden oder Kreisläufe schließen.

Produktionsumstellung & Produkte:
Kreislaufwirtschaftsbasierte Verfahren/Produkte, Reduktion von Abfall und Rohstoffeinsatz, Ersatz primärer Rohstoffe durch Sekundärrohstoffe, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung, Prozessneugestaltung und -Optimierung.

Abfallbewirtschaftung:
Qualitäts- und Mengensteigerung der getrennten Sammlung (Haushalte, Gewerbe/Industrie), Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling (Haushalt, Gewerbe, Industrie), Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff (u. a. mineralische Stoffe), Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen gemäß Klärschlammverordnung.

Nichtinvestive Maßnahmen:
Akzeptanzsteigerung & Sensibilisierung, strategische Grundlagen, Evaluationen, Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen/Know-how — im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung.

Fortschrittliche Biokraftstoffe:
Herstellung aus Abfällen + zugehörige Infrastruktur (Errichtung/Anpassung von Anlagen).

Abfallbewirtschaftung:
Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere mineralische Stoffe.

Qualifizierung:
Investitionsbezogene Fortbildungen, Beratungen, Austauschformate.

Hinweis: Forschung & Entwicklung sind in diesem Förderprogramm nicht förderfähig.

Unternehmen (alle Größen), öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Zuschusshöhe hängt von der Maßnahmenart, der Unternehmensgröße und dem Beihilferecht ab — grundsätzlich 30 – 70 % der förderfähigen Ausgaben (außer chemisches Recycling: 10 %).

So funktioniert’s:

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Was spart Rohstoffe,
vermeidet Abfall
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ergänzen; Korrekturen
auch nach Absenden
möglich.

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Bei erfüllten
Voraussetzungen
wird gefördert —
Windhundprinzip.

Warum jetzt?

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  • Die Zeit für deine Förderung läuft.
    Reiche jetzt den Antrag ein.

  • „Windhundprinzip“:
    Kein Wettbewerb, kein Ranking —
    wer jetzt beantragt, ist vorn.

  • Wirtschaftlicher Hebel:
    Weniger Material, weniger
    Kosten, mehr Zukunftsfähigkeit.

Häufige Fragen:

Ja. Ressourceneffizienz ist auch unabhängig vom Abfallbereich förderfähig (z. B. Prozessoptimierung, Materialeinsparungen, Abfallvermeidung).

Nein. Es gilt das Windhundprinzip: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird gefördert — bis die Mittel aufgebraucht sind.

Ja. Kleine Unternehmen erhalten in der Regel höhere Fördersätze und tragen geringere Eigenanteile (siehe Anlage 2 der FRL).

Ja, für nichtinvestive Vorhaben (FRL 2.1.c/2.2.d). Im JTF zusätzlich produktive Investitionen in Orten gemäß Anlage 3 der FRL. Außerdem möglich, wenn das Vorhaben eine nichtproduktive Investition ist (Nachweis via Vordruck gem. Anhang I Art. 3 AGVO; Prüfung durch SAB).

Ja. Ersteinschätzung & Beratung helfen — fehlende Angaben können nachgereicht und korrigiert werden.

Nein. Nur bei Infrastrukturinvestitionen (Lebensdauer ≥ 5 Jahre) gemäß FRL/EU-Vorgaben.

Mann mit Latzhose im Handwerksbetrieb am Laptop

Kontakt

SAB (Bewilligungsstelle)

Susan Mark

Unit Förderung und Finanzierung

Sächsische AufbauBank - Förderbank

Telefon 0351 4910-1831

E-Mail: susan.mark@sab.sachsen.de


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