Bis zu90%
Förderung für Unternehmen,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, Vereine, Verbände
und gemeinnützige
Organisationen.
Mehr erfahren:
Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen, die Ressourceneffizienz erhöhen, Abfälle vermeiden oder Kreisläufe schließen.
Produktionsumstellung & Produkte:
Kreislaufwirtschaftsbasierte Verfahren/Produkte, Reduktion von Abfall und Rohstoffeinsatz, Ersatz primärer Rohstoffe durch Sekundärrohstoffe, Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, Ressourceneffizienz, Digitalisierung, Prozessneugestaltung und -Optimierung.
Abfallbewirtschaftung:
Qualitäts- und Mengensteigerung des getrennt gesammelten Abfalls (aus Haushalten, Gewerbe/Industrie), Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling (Haushalt, Gewerbe, Industrie), Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff (u. a. mineralische Stoffe), Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen gemäß Klärschlammverordnung, Digitalisierung.
Kritische Technologien und ihre Wertschöpfungsketten (STEP):
Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten, z. B. Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Trennverfahren, Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien und Stärkung der Kapazitäten kritischer Rohstoffe
Nichtinvestive Maßnahmen:
Akzeptanzsteigerung & Sensibilisierung, strategische Grundlagen, Evaluationen von Verfahren und Modellvorhaben, Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen/Know-how zur Abfallvermeidung.
Fortschrittliche Biokraftstoffe:
Errichtung/Anpassung von Anlagen zur Herstellung aus Abfällen + zugehörige Infrastruktur.
Qualifizierung:
Investitionsbezogene Fortbildungen (nur JTF-Gebiete), Beratungen, Austauschformate.
Hinweis: Forschung & Entwicklung sind in diesem Förderprogramm nicht förderfähig.
Unternehmen (alle Größen), öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Die Zuschusshöhe hängt von der Maßnahmenart, der Unternehmensgröße und dem Beihilferecht ab — grundsätzlich 35 – 90 % der förderfähigen Ausgaben (außer chemisches Recycling: 10 %).
So funktioniert’s:
Idee konkretisieren
Was spart Rohstoffe,
vermeidet Abfall
oder macht Prozesse
effizienter?
Förderfähigkeit
online prüfen
Kurzer Check im
SAB-Portal — passt
mein Vorhaben?
Antrag online ausfüllen
Zwischenspeichern, später
ergänzen; Korrekturen
auch nach Absenden
möglich.
Zuschuss sichern
Bei erfüllten
Voraussetzungen
wird gefördert —
Windhundprinzip.
Warum jetzt?
- Die Zeit für deine Förderung läuft.
Reiche jetzt den Antrag ein. - „Windhundprinzip“:
Kein Wettbewerb, kein Ranking —
wer jetzt beantragt, ist vorn. - Wirtschaftlicher Hebel:
Weniger Material, weniger
Kosten, mehr Zukunftsfähigkeit.
Häufige Fragen:
Ja. Ressourceneffizienz ist auch unabhängig vom Abfallbereich förderfähig (z. B. Prozessoptimierung, Materialeinsparungen, Abfallvermeidung).
Nein. Es gilt das Windhundprinzip: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird gefördert — bis die Mittel aufgebraucht sind.
Ja. Kleine Unternehmen erhalten in der Regel höhere Fördersätze und tragen geringere Eigenanteile (siehe Anlage 2 der FRL).
Ja, für nichtinvestive Vorhaben (FRL 2.1.c/2.2.d). Im JTF zusätzlich produktive Investitionen in Orten gemäß Anlage 3 der FRL. Außerdem möglich, wenn das Vorhaben eine nichtproduktive Investition ist (Nachweis via Vordruck gem. Anhang I Art. 3 AGVO; Prüfung durch SAB).
Ja. Ersteinschätzung & Beratung helfen — fehlende Angaben können nachgereicht und korrigiert werden.
Nein. Nur bei Infrastrukturinvestitionen (Lebensdauer ≥ 5 Jahre) gemäß FRL/EU-Vorgaben.
Kontakt
SAB (Bewilligungsstelle)
Susan Mark
Unit Förderung und Finanzierung
Sächsische AufbauBank - Förderbank
Telefon 0351 4910-1831
E-Mail: susan.mark@sab.sachsen.de