Bis zu70%
Förderung für Unternehmen,
Kommunen, Vereine, Verbände
und gemeinnützige
Organisationen.
Mehr erfahren:
Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen, die Ressourceneffizienz erhöhen, Abfälle vermeiden oder Kreisläufe schließen.
Produktionsumstellung & Produkte:
Kreislaufwirtschaftsbasierte Verfahren/Produkte, Reduktion von Abfall und Rohstoffeinsatz, Ersatz primärer Rohstoffe durch Sekundärrohstoffe, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung, Prozessneugestaltung und -Optimierung.
Abfallbewirtschaftung:
Qualitäts- und Mengensteigerung der getrennten Sammlung (Haushalte, Gewerbe/Industrie), Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling (Haushalt, Gewerbe, Industrie), Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff (u. a. mineralische Stoffe), Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen gemäß Klärschlammverordnung.
Nichtinvestive Maßnahmen:
Akzeptanzsteigerung & Sensibilisierung, strategische Grundlagen, Evaluationen, Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen/Know-how — im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung.
Fortschrittliche Biokraftstoffe:
Herstellung aus Abfällen + zugehörige Infrastruktur (Errichtung/Anpassung von Anlagen).
Abfallbewirtschaftung:
Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere mineralische Stoffe.
Qualifizierung:
Investitionsbezogene Fortbildungen, Beratungen, Austauschformate.
Hinweis: Forschung & Entwicklung sind in diesem Förderprogramm nicht förderfähig.
Unternehmen (alle Größen), öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Die Zuschusshöhe hängt von der Maßnahmenart, der Unternehmensgröße und dem Beihilferecht ab — grundsätzlich 30 – 70 % der förderfähigen Ausgaben (außer chemisches Recycling: 10 %).
So funktioniert’s:
Idee konkretisieren
Was spart Rohstoffe,
vermeidet Abfall
oder macht Prozesse
effizienter?
Förderfähigkeit
online prüfen
Kurzer Check im
SAB-Portal — passt
mein Vorhaben?
Antrag online ausfüllen
Zwischenspeichern, später
ergänzen; Korrekturen
auch nach Absenden
möglich.
Zuschuss sichern
Bei erfüllten
Voraussetzungen
wird gefördert —
Windhundprinzip.
Warum jetzt?
- Die Zeit für deine Förderung läuft.
Reiche jetzt den Antrag ein. - „Windhundprinzip“:
Kein Wettbewerb, kein Ranking —
wer jetzt beantragt, ist vorn. - Wirtschaftlicher Hebel:
Weniger Material, weniger
Kosten, mehr Zukunftsfähigkeit.
Häufige Fragen:
Ja. Ressourceneffizienz ist auch unabhängig vom Abfallbereich förderfähig (z. B. Prozessoptimierung, Materialeinsparungen, Abfallvermeidung).
Nein. Es gilt das Windhundprinzip: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird gefördert — bis die Mittel aufgebraucht sind.
Ja. Kleine Unternehmen erhalten in der Regel höhere Fördersätze und tragen geringere Eigenanteile (siehe Anlage 2 der FRL).
Ja, für nichtinvestive Vorhaben (FRL 2.1.c/2.2.d). Im JTF zusätzlich produktive Investitionen in Orten gemäß Anlage 3 der FRL. Außerdem möglich, wenn das Vorhaben eine nichtproduktive Investition ist (Nachweis via Vordruck gem. Anhang I Art. 3 AGVO; Prüfung durch SAB).
Ja. Ersteinschätzung & Beratung helfen — fehlende Angaben können nachgereicht und korrigiert werden.
Nein. Nur bei Infrastrukturinvestitionen (Lebensdauer ≥ 5 Jahre) gemäß FRL/EU-Vorgaben.
Kontakt
SAB (Bewilligungsstelle)
Susan Mark
Unit Förderung und Finanzierung
Sächsische AufbauBank - Förderbank
Telefon 0351 4910-1831
E-Mail: susan.mark@sab.sachsen.de