Das Partnerschaftsprinzip in der EU-Förderung dient dazu, die Transparenz von Entscheidungen und die Effizienz der Förderung zu erhöhen. Danach begleiten Partner der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner und einschlägige Behörden die EU-Förderprogramme von der Vorbereitung bis zum Abschluss.
Europa fördert Partnerschaft
Begleitausschüsse EFRE/JTF und ESF
Die Begleitausschüsse (BGA) sind die Gremien, in denen die berufenen Partner, Behörden und weitere mit der Umsetzung befasste Stellen zusammenarbeiten. In Sachsen gibt es derzeit vier Begleitausschüsse: für die Programme ESF, ESF Plus, EFRE sowie EFRE/JTF.
Aufgabe der Begleitausschüsse ist es, über die Umsetzung der Programme und die Qualität der Förderung zu wachen.
Die genauen Aufgaben der Begleitausschüsse können hier in Artikel 40 der Dachverordnung (EU) 2021/1060 nachgelesen werden. Diese EU-Verordnung bildet die Grundlage der Förderung für die Förderperiode 2021 bis 2027.
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind die Aufgaben hier vor allem in Artikel 110 Dachverordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu finden.
Den Begleitausschüssen gehören an:
Wirtschaft / Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Kommunale
Vertreter
Soziales
Bildung
Forschung / Innovation
Grundsätze
Umwelt / Klima
EFRE/JTF und ESF Plus
ESF Plus
- Geschäftsordnung des Begleitausschusses für das Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (1,3 MiB)
- Mitglieder des Begleitausschusses für den ESF Plus 2021 bis 2027 (124,4 KiB)
- Einladung und Unterlagen 1. Sitzung des Begleitausschusses für den ESF Plus 2021-2027 (1,8 MiB)
- Präsentation 1. Sitzung des Begleitausschusses für den ESF Plus 2021 - 2027 (2,1 MiB)
EFRE/JTF
- Geschäftsordnung des Begleitausschusses für das Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (1,2 MiB)
- Mitglieder des Begleitausschusses für den EFRE und den JTF 2021 bis 2027 (155,6 KiB)
- Einladung und Unterlagen 1. Sitzung des Begleitausschusses für den EFRE und den JTF 2021 bis 2027 (1,4 MiB)
- Präsentation 1. Sitzung des Begleitausschuss für den EFRE und den JTF 2021 bis 2027 (4,5 MiB)
Auswahlverfahren Partnerschaft
Die Auswahl der Partnerinstitutionen für den Begleitausschuss erfolgt transparent nach den Vorgaben den jeweiligen Dachverordnungen und der sogenannten delegierten Dachverordnung.
Verfahren
Kriterien
- Relevanz des Interessenträgers
- Repräsentativität des Interessenträgers
- Kompetenz
- Fähigkeit zur aktiven Teilnahme
- Angemessenes Repräsentationsniveau der Interessengruppe
- bei Stellen der Zivilgesellschaft:
- geografischer und thematischer Geltungsbereich, Verwaltungskapazität, Fachwissen und innovative Ansätze
- beträchtliche Betroffenheit
Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften
Der Europäische Verhaltenskodex für Partnerschaften liegt der gesamten Begleitung der jeweiligen Programme zugrunde. Die Verordnung konkretisiert die Kriterien der Partnerauswahl, die formalen Bedingungen und Grenzen der Beteiligung.
Die Verordnung gilt auch für die Förderperiode 2021 bis 2027 gemäß Artikel 8 Absatz 4 Dachverordnung (EU) 2021/1060.