Flagge der EU

Europa fördert Partnerschaft

Das Partnerschaftsprinzip in der EU-Förderung dient dazu, die Transparenz von Entscheidungen und die Effizienz der Förderung zu erhöhen. Danach begleiten Partner der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner und einschlägige Behörden die EU-Förderprogramme von der Vorbereitung bis zum Abschluss.

Begleitausschüsse EFRE/JTF und ESF

Die Begleitausschüsse (BGA) sind die Gremien, in denen die berufenen Partner, Behörden und weitere mit der Umsetzung befasste Stellen zusammenarbeiten. In Sachsen gibt es derzeit vier Begleitausschüsse: für die Programme ESF, ESF Plus, EFRE sowie EFRE/JTF.

Aufgabe der Begleitausschüsse ist es, über die Umsetzung der Programme und die Qualität der Förderung zu wachen.

Die genauen Aufgaben der Begleitausschüsse können hier in Artikel 40 der Dachverordnung (EU) 2021/1060 nachgelesen werden. Diese EU-Verordnung bildet die Grundlage der Förderung für die Förderperiode 2021 bis 2027.

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind die Aufgaben hier vor allem in Artikel 110 Dachverordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu finden.


Den Begleitausschüssen gehören folgende Interessengruppen an:

Icon Wirtschaft / Arbeitgeber

Wirtschaft/Arbeitgeber

„Wir arbeiten sehr gern an der partnerschaftlichen Gestaltung der europäischen Strukturfonds mit. Nur wenn die unterschiedlichen Perspektiven, wie die der regionalen Wirtschaft, eingebracht und berücksichtigt werden, gelingt es, die europäischen Mittel der Strukturfondperiode bestmöglich einzusetzen.“

Porträt von Frank Großmann
Frank Großmann
Industrie- und Handelskammer Dresden, Geschäftsstelle Görlitz und Zittau
Icon Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

„Die Einbindung der Sozialpartner leistet einen Beitrag, damit gute Arbeit, Mitbestimmung und eine höhere Tarifbindung auch in der Förderpolitik Beachtung finden. Die IG Metall unterstützt die europäischen Strukturfonds um regionalen Disparitäten und sozialer Spaltung wirksam entgegen zu treten.“

Porträt von Christoph Hahn
Christoph Hahn
IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen
Icon Kommunale Vertreter

Kommunale Vertreter

„Der Just Transition Fonds (JTF) erweitert die Chancen für die Wirtschaft im Landkreis Leipzig, die Herausforderungen für einen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise bewältigen zu können. Der besondere Vorteil des JTF liegt dabei auf einer regionalbezogenen Ausgestaltungsmöglichkeit mittels des Begleitausschusses.“

Porträt Gesine Sommer - Landratsamt Landkreis Leipzig
Gesine Sommer
Landratsamt Landkreis Leipzig
Icon Soziales

Soziales

„Unsere Mitarbeit ist darauf ausgerichtet, soziale Themen in den Fokus zu rücken und in der Förder-/Programmierlogik von EFRE/JTF stetig anzumahnen. EU-Vorgaben, das hohe Abstraktionsniveau auf Ebene des Begleitausschusses und die breit gefächerte Interessenvertretung ermöglichen jedoch nur eingeschränkte Teilhabe an der Gestaltung einer Förderperiode.“

Porträt von Dorothe Ehlig
Dorothe Ehlig
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Icon Bildung

Bildung

„Durch die Unterstützung des ESF können wir innovative Vorhaben umsetzen, die zu mehr Bildungsqualität und Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Im Begleitausschuss überwachen wir die Umsetzung der geförderten Vorhaben und tragen dazu bei, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden.“

Porträt von Norbert Rokasky
Norbert Rokasky
Verband der Sächsischen Bildungsinstitute e.V. (VSBI)
Icon Forschung / Innovation

Forschung / Innovation

"Die EFRE-Unterstützung ist von großer Bedeutung für die Herstellung einer sicheren materiellen Basis der innovationstreibenden Forschung in Sachsen. Ich möchte gern mithelfen, dass die aus Steuermitteln bereitgestellten finanziellen Ressourcen effektiv, effizient und kontinuierlich den Forschungsteams erfolgreiche Arbeit ermöglichen."

Porträt von Prof. Dr. Tobias Zschunke
Prof. Dr. Tobias Zschunke
Landesrektorenkonferenz
Icon Grundsätze

Grundsätze

„Die Europäischen Strukturfonds mitzugestalten, ist sehr wichtig. Wir, der Landesfrauenrat Sachsen e. V. als Dachverband, arbeiten sehr gerne daran mit. Der Blickwinkel "Frauen" muss immer präsent sein, unmittelbare, aber auch mittelbare Benachteiligungen müssen ausgeschlossen sein.“

Porträt von Susanne Köhler
Susanne Köhler
Vorsitzende Landesfrauenrat Sachsen e.V.
Icon Umwelt / Klima

Umwelt / Klima

„Wir finden es wichtig, durch unser Mittun das Erreichen der Umwelt- und Klimaschutzziele für ein grüneres, CO2-freies und bürgernahes Europa bestmöglich sicherzustellen. Wir sehen unser Mitwirken vordergründig in der Prozessbegleitung und Evaluierung der Prozessumsetzung.“

Porträt von Ines Thume
Ines Thume
Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) – Landesverband Sachsen e.V.

Auswahlverfahren Partnerschaft

Die Auswahl der Partnerinstitutionen für den Begleitausschuss erfolgt transparent nach den Vorgaben den jeweiligen Dachverordnungen und der sogenannten delegierten Dachverordnung.

Verfahren

Phase 1 Öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen Phase 2 Analyse und Bewertung der Bewerbungen sowie ggfls. Nachfassaktion Phase 3 Berufung der Partner als Mitglieder der Begleitausschüsse Phase 4 1. Sitzung Konstituierung der Begleitausschüsse
Phase 1 Öffentlicher Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen Phase 2 Analyse und Bewertung der Bewerbungen sowie ggfls. Nachfassaktion Phase 3 Berufung der Partner als Mitglieder der Begleitausschüsse Phase 4 1. Sitzung Konstituierung der Begleitausschüsse

Kriterien

  • Relevanz des Interessenträgers
  • Repräsentativität des Interessenträgers
  • Kompetenz
  • Fähigkeit zur aktiven Teilnahme
  • Angemessenes Repräsentationsniveau der Interessengruppe
  • bei Stellen der Zivilgesellschaft:
    - geografischer und thematischer Geltungsbereich, Verwaltungskapazität, Fachwissen und innovative Ansätze
    - beträchtliche Betroffenheit
Zwei Comic-Menschen schütteln sich die Hände vor einem Dokument im Hintergrund

Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften

Der Europäische Verhaltenskodex für Partnerschaften liegt der gesamten Begleitung der jeweiligen Programme zugrunde. Die Verordnung konkretisiert die Kriterien der Partnerauswahl, die formalen Bedingungen und Grenzen der Beteiligung.

Die Verordnung gilt auch für die Förderperiode 2021 bis 2027 gemäß Artikel 8 Absatz 4 Dachverordnung (EU) 2021/1060.

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