Bischofswerda ESF

Große Kreisstadt Bischofswerda

Das Beratungs- und Begegnungszentrum soll weiterhin im Folgevorhaben ein generationsübergreifendes sowie integratives Miteinander fördern und Strukturen für Begegnungen bieten. Dabei hat das Zentrum "offene Türen", ist eine niederschwellige Anlaufstelle sowie "Treffpunkt im Stadtteil" und soll die soziale Teilhabe aller interessierten Bürger begünstigen. Das Beratungs- und Begegnungszentrum Bischofswerda Süd wird Information, Beratung und Vermittlung an Fachdienste und geeignete Dritte bieten. Es soll ein Ort der aktiven Beteiligung und Gestaltung werden, wo ehrenamtliches Engagement gefördert sowie begleitet und das soziale Leben und Miteinander im Stadtteil mitgestaltet wird. Das Angebot wird Menschen unterstützen, aus einer evtl. bestehenden sozialen Isolation herauszufinden, Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen. Ziel ist es, Menschen in Ihrer Selbständigkeit zu stärken und sie darin zu stützen, ihre Freizeit aktiv und sinnvoll zu gestalten. Für einige Teilnehmer soll es eine gute, einfache Möglichkeit werden, wieder mit Anderen soziale Kontakte zu pflegen. Die Teilnehmer erhalten durch den offenen Treff eine Unterstützung zur Verbesserung ihrer Kompetenzen. Der Bürgertreff soll eine Infrastruktur für Gruppen und Initiativen bieten und ist als Ort der Vernetzung anzusehen. Für die verschiedenen Träger auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene soll das Beratungs- und Begegnungszentrum ein aktiver, verlässlicher und kontinuierlicher Kooperationspartner sein.

Steckbrief:

Name des Vorhabens:
Beratungs- und Begegnungszentrum Süd" (Folgevorhaben), Einzelvorhaben Nr. 12 des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes Große Kreisstadt Bischofswerda; Weiterleitung an Wohnungswirtschaft und Bau GmbH Bischofswerda
Zeitraum:
28.01.2020 – 30.09.2022
Förderfähige Gesamtkosten:
62.940 €
Ort:
Bischofswerda
Interventions­kategorie:
Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Förderrichtlinie:
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung - ESF 2014-2020
Fördergegenstand:
Informelle Maßnahmen benachteiligte Stadtgebiete
Fonds:
ESF

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