Schkeuditz EFRE

Große Kreisstadt Schkeuditz

Steckbrief:

Name des Vorhabens:
Lärmschutzwand Altscherbitzer Straße 40
Zeitraum:
10.11.2025 – 31.12.2026
Förderfähige Gesamtkosten:
275.751 €
EU-Betrag:
137.876 €
Ort:
Schkeuditz
Interventions­kategorie:
077 - Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und Lärmminderung
Förderrichtlinie:
02402 - FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 – Teil A (EFRE)
Fördergegenstand:
16619 - Aktive Lärmschutzmaßnahme
Spezifisches Ziel:
RSO2.7 - Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
Zweck und Errungenschaft:
Errichtung einer Lärmschutzwand auf einer Länge von 76 m und mit einer Höhe von 3 m zum Schutz der Wohnbebauung Altscherbitzer Straße 40 sowie der dahinterliegenden Wohnbebauung. Die Altscherbitzer Straße wird baulich ertüchtigt und zur Staatsstraße ausgebaut, um die Innenstadt von Schkeuditz vom Schwerverkehr zu entlasten. In diesem Zusammenhang sind Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Privatgrundstückes Altscherbitzer Straße 40 erforderlich. Die Lärmschutzwand wird als beidseitig absorbierende Stahllärmschutzwand errichtet.
Fonds:
EFRE

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