13 verschiedene Fotos von Menschen am Arbeitsplatz

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.

Ein Mädchen hält mehrere bunte Luftballons in der Hand

Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten

Ziel der Förderung ist die soziale Integration in benachteiligten Stadtgebieten durch die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) mit niedrigschwelligen, informellen Stadtteilvorhaben und begleitenden Maßnahmen. Die Stadtteil-vorhaben richten sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielen auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab.

Was wird gefördert?

  • Erstellung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) für ausgewählte Stadtgebiete und deren Umsetzung, insbesondere durch Projekte für sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen mit dem Ziel der Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Begleitende Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Handlungskonzeptes insgesamt

Wer wird gefördert?

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
  • Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Personen von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffen bzw. bedroht
  • Solo-Selbstständige und Klein- und Kleinstunternehmen

Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden im Freistaat Sachsen können bis zum 31.12.2023 GIHK´s einreichen und einen Rahmenbescheid für das Gesamtvorhaben beantragen, aus dem dann die Mittel für die Einzelprojekte bewilligt werden. In die Umsetzung der Handlungskonzepte sowie der einzelnen Vorhaben sollen die Städte Träger und Akteure vor Ort einbinden.

Förderung beantragen

Eine ESF Plus-Förderung

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