Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Darlehen für den Mittelstand
Mit dem „Darlehensfonds für den Mittelstand“ (DFM) werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Die Förderdarlehen dienen Gründungs-, Wachstums-, Markteinführungs- und Digitalisierungsvorhaben von KMU, insbesondere in den vom Strukturwandel betroffenen Bergbaufolgelandschaften.
Markteinführungsdarlehen (MEP-D) beantragen:
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) beantragen:
Mikrodarlehen (MKD) beantragen:
Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) beantragen:
Was wird gefördert?
- Gründung = Mikrodarlehen (MKD)
- Wachstum = Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest),
(ausschließlich in C-Fördergebieten innerhalb des JTF-Fördergebietes) - Markteinführung = Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
- Digitalisierung = Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Wer ist antragsberechtigt?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit zu fördernder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Um JTF-Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen ihren Sitz oder die zu fördernde Betriebsstätte in einer sächsischen JTF-Region haben
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel zum jeweiligen Zuwendungszweck (Gründung, Wachstum, Markteinführung oder Digitalisierung).
Darlehenshöhe und Laufzeit im Überblick
- Gründung/ MKD: Darlehenshöhe von 5.000 bis 30.000 EUR, Laufzeit von bis zu 6 Jahren
- Wachstum/ ND-Invest: Darlehenshöhe von 30.000 bis 2.500.000 EUR, maximale Laufzeit von 15 Jahren
- Markteinführung/ MEP-D: Darlehenshöhe von 30.000 bis 250.000 EUR, maximale Laufzeit von 8 Jahren
- Digitalisierung/ Digi-D: Darlehenshöhe von 30.000 bis 250.000 EUR, maximale Laufzeit von 6 Jahren