13 verschiedene Fotos von Menschen am Arbeitsplatz

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.

Grünes Recycling-Zeichen

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft

Die EU und der Freistaat Sachsen fördern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) investive und nichtinvestive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Die JTF- geförderten Vorhaben tragen zusätzlich dazu bei, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes
  • Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Prozessen zur Digitalisierung
  • Nichtinvestive Maßnahmen (Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung strategischer Grundlagen, Modellvorhaben, Wissensaustausch)
  • Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit über den JTF geförderten Investitionen
Förderung beantragen

Eine EFRE/JTF-Förderung

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