Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Innovationen für die Gesundheits- und Pflegewirtschaft
Die sächsische Gesundheits- und Pflegewirtschaft sieht sich großen Herausforderungen gegenüber. Dazu zählen der demografische Wandel mit einem deutlich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, der zunehmende Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung sowie steigende Kosten. Das Sächsische Sozialministerium fördert aus Mitteln der EU und des Freistaates Sachsen daher innovative Ansätze in diesen Bereichen.
Was wird gefördert?
- E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
- altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
- intelligente, sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitale Vernetzung von Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft,
- soziale Innovationen und
- innovative Modellvorhaben.
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten,
- gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Stiftungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten und
- Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten.