Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Innovativen Studienerfolgsprojekte
Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der Bildungspotenziale im Hochschulbereich, um einem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und dabei einen Beitrag zum Abbau des Geschlechtergefälles im Hochschulbereich zu leisten.
Was wird gefördert?
- Vorbereitung und Durchführung von innovativen Hochschulprojekten zur Steigerung des Studienerfolgs
- Ziel ist die Reduzierung von Studienabbrüchen, vor allem in Studiengängen, in denen diese von Frauen besonders häufig vorkommen
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind die staatlichen Hochschulen nach dem Sächsischen Hochschulgesetz und die Berufsakademie Sachsen.
Wie wird gefördert?
- Innovative Hochschulprojekte zur Steigerung des Studienerfolgs sind Vorhaben
- einer Hochschule, der Berufsakademie Sachsen,
- von kooperierenden Hochschulen (Verbundvorhaben).
- Bei der Konzipierung ist auf Geschlechterparität hinzuwirken.
- Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten:
- Personalausgaben
- „Restkostenpauschale“ in Höhe von 13 Prozent auf die förderfähigen Personalausgaben (z. B. für Verwaltungsausgaben, Arbeitsmaterialien)