Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Intelligente Netze, Energie- und lokale Speichersysteme
Europa strebt eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 und eine Reduzierung der Emissionen an Treibhausgasen (THG) bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 an. Deutschland hat die schrittweise THG-Neutralität bis zum Jahr 2045 festgeschrieben und sieht eine Absenkung der THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent vor. Den größten Beitrag hat dabei die Energiewirtschaft zu leisten. Der Freistaat Sachsen fördert daher aus Mitteln der EU Vorhaben zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene.
Was wird gefördert?
- Investitionen zur intelligenten Anbindung von bestehenden Anlagen, Prozessen und Gebäuden in vernetzte Energie- und Speichersysteme sowie zur Sektorenkopplung
- Investitionen in Wärme- und Kältenetze und zur Entwicklung und Optimierung von Anlagen und Prozessen in diesen Netzen
- Investitionen in Stromnetze zur Einbindung von erneuerbaren Energien, zur Vernetzung sowie zur Einbindung der zeitlichen Entkopplung von Energiebedarf und Energiebereitstellung
- Investitionen in Infrastruktur und Anlagen zur Herstellung, Einspeisung, zur Verteilung, zum Transport und zur Verwendung von Biogas und von Wasserstoff aus erneuerbarer Energie
- Komplex- und investive Modellvorhaben
- Nichtinvestive Vorhaben zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung investiver Maßnahmen, einschl. Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsbeteiligung; in Form eines kommunalen Managements für die Erstellung und Umsetzung von kommunalen Wärmeplänen sowie Transformationsplänen für die Wärmeversorgung; externe Beratungsleistungen
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen
- Verbandskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften
- Unternehmen
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
- Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften