Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Die Förderung trägt dazu bei, Lebensräume an die klimabedingten Veränderungen und zunehmenden Extremereignisse anzupassen und widerstandsfähiger zu gestalten. Gleichzeitig steigt die Resilienz der lokalen Strukturen, wodurch langfristig positive und lebenswerte Standortfaktoren geschaffen werden können.
Was wird gefördert?
- lnvestive Maßnahmen
- an oder im Zusammenhang mit Gebäuden,
- zum Regenwasserrückhalt und Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag,
- zur Anpassung von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels.
- Nicht-investive Maßnahmen, z. B. die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten oder das integrierte Klimamanagement
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Verbandskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
- Privatpersonen
Wie wird gefördert?
Welche Ausgaben werden gefördert?
- Investitionen
- Ausgaben für Sachverständigen- und Beratungsleistungen
- Personal- und Sachausgaben
Wie hoch kann die Förderung sein?
- Für investive Maßnahmen 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Für nicht-investive Maßnahmen 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Für Komplex- und Modellvorhaben 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben