Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Hohe Energiepreise, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie Wettbewerbszwänge sind einige der Herausforderungen, vor denen Unternehmen derzeit stehen. Und auch Kommunen spüren aufgrund von steigenden gesetzlichen Anforderungen und der Energiepreisentwicklung einen zunehmenden Handlungsdruck. Hier soll die Förderung gezielt Anreize setzen und langfristig wirkende Investitionen in die Reduktion von Energiebedarfen und die Minderung von Treibhausgasemissionen unterstützen.
Was wird gefördert?
- lnvestive Maßnahmen, insbesondere für den Einsatz effizienter Anlagentechnik und Prozesse zur Strom-, Wärme- und Kältebereitstellung sowie -nutzung und klimafreundlichere und energieeffizientere Verfahren und Anlagen in Fertigungs-, Produktions- und Betriebsprozessen. Außerdem werden nicht-investive Maßnahmen, wie z. B. die Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen oder die Begleitung von Netzwerken und Beratungsleistungen, gefördert.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen
- Unternehmen
- Verbandskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Wie wird gefördert?
Welche Ausgaben werden gefördert?
- Investitionen
- Ausgaben für die begleitende Energieberatung
- Sachverständigen- und Beratungsleistungen
- Personal- und Sachausgaben
Wie hoch kann die Förderung sein?
- Für Investitionen 50 bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Steigerung der Endenergieeffizienz, maximal 2.500.000 Euro
- Für nicht-investive Maßnahmen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Für Komplex- und Modellvorhaben 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben