13 verschiedene Fotos von Menschen am Arbeitsplatz

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.

Ein Schmetterling mit ausgebreiteten Flügeln sitzt auf einer Pflanze und im Hintergrund ist ein Mehrfamilienhaus zu sehen.

Mehr Grün in Städten und Gemeinden

Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur in sächsischen Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern und der Erhalt/Ausbreitung der biologischen Vielfalt. Gefördert werden Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich

Weitere Informationen unter: www.lsnq.de/stadtgruenlaermradon

Information / Beratung / Antragsstellung "Teil A – EFRE": Hier

Information / Beratung / Antragsstellung "Teil B – Landesprogramm": Hier

Was wird gefördert?

  • Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen; bodengebundene Fassadenbegrünung sowie extensive Dachbegrünung ab 50 m²
  • Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr
  • Ausgaben für die Entsiegelung in untergeordnetem Umfang
EFRE
  • Förderung von investiven Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben über 100.000 Euro
  • Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder Inf-rastrukturmaßnahmen im Siedlungsbereich (bis max. 50.000 Euro)
Landesprogramm
  • Förderung von investiven Vorhaben mit förderfähigen Gesamtaus-gaben bis einschl. 100.000 Euro Gesamtkosten
  • keine Konzepte

Wer wird gefördert?

EFRE
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
Landesprogramm
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • anerkannte Religionsgemeinschaften

Eine EFRE-Förderung

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