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EFRE- und ESF- Projekte seit 2014 in Sachsen gefördert

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie aktuell gestartete Aufrufe und Fördermaßnahmen.

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Mehr Grün in Städten und Gemeinden

Beim Förderbereich „Stadtgrün“ liegt der Fokus auf der Verbesserung der Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen in sächsischen Städten und Gemeinden. Die Sicherung und Entwicklung von Habitatstrukturen für einheimische Tiere und Pflanzen im Siedlungsraum verbessert wichtige grüne Infrastrukturen und stärkt stadtökologische Funktionen.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich gilt: biodiversitätsfördernde Vorhaben in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

EFRE
  • Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen, die der Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen sowie der bodengebundenen Fassadenbegrünung und extensiven Dachbegrünung und somit dem Ausbau von Grünzügen und Biotopverbünden dienen.
  • Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich
Land
  • Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen sowie Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung
    • Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere Anlage von Gehölzen, Aufwertung oder Vernetzung von Gehölzbereichen, Anlage oder Aufwertung arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen
    • biodiversitätsfördernde bodengebundene Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung

Wer wird gefördert?

EFRE
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
Land
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • anerkannte Religionsgemeinschaften

Wie wird gefördert?

Fördergegenstände

EFRE
  • direkte Ausgaben bspw. für die Planung und Durchführung des Vorhabens, die Entsiegelung sowie die Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr
  • indirekte Ausgaben für Projektkoordinierung, Projektbetreuung und Koordinierung der Auftragsvergaben; in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben (Pauschalfinanzierung)
Land
  • Ausgaben bspw. für die Planung und Umsetzung des Vorhabens, das Projektmanagement, Projektorganisation und Projektsteuerung, die Entsiegelung sowie die Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr

Höhe der Förderung

EFRE
  • in Höhe von 75% der förderfähigen Ausgaben.
  • Investive Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben über 100.000 Euro
  • Konzepte mit förderfähigen Gesamtausgaben bis maximal 50.000 Euro
Land
  • in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
  • in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen.
  • Investive Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 100.000 Euro
Förderung beantragen

Eine EFRE-Förderung

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