13 verschiedene Fotos von Menschen am Arbeitsplatz

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.

Ein Schmetterling mit ausgebreiteten Flügeln sitzt auf einer Pflanze und im Hintergrund ist ein Mehrfamilienhaus zu sehen.

Mehr Grün in Städten und Gemeinden

„Stadtgrün“ bietet bei bewusster Planung und Nutzung wertvolle Lebensräume für unsere einheimische Tier- und Pflanzenwelt, beispielsweise auf Grün- und Freiflächen, an Gehölzen und Gebäuden. Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben für den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität in sächsischen Städten und Gemeinden.

Information / Beratung / Antragsstellung "Teil A – EFRE": Hier

Was wird gefördert?

In Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern:

  • investive Vorhaben: Anlage, Aufwertung, Vernetzung von
    Grün- und Freiflächen sowie Anlage, Aufwertung bodengebundener
    Fassaden- und extensiver Dachbegrünung
  • Erarbeitung von Konzepten

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften und
    kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Verbandskörperschaften
  • Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie wird gefördert?

  • direkte Ausgaben bspw. für die Planung und Umsetzung des Vorhabens, die Entsiegelung und Abbruch, bauliche Begleitmaßnahmen sowie die Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr
  • indirekte Ausgaben für Projektkoordinierung, Projektbetreuung und Koordinierung der Auftragsvergaben; in Höhe von 7 Prozent der förderfähigen direkten Ausgaben (Pauschalfinanzierung)

Höhe der Förderung

  • in Höhe von 85 Prozent bzw. 65 Prozent (KMU) der förderfähigen Ausgaben
  • investive Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 Euro
  • Konzepte mit förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro
Förderung beantragen

Eine EFRE-Förderung

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