Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
MINT-Fachkräfteprogramm (InnovationsassistentIn, InnoManagerIin und TransferassistentIn)
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Innovationskraft sächsischer Unternehmen, die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sächsischer kleiner und mittlerer Unternehmen an den Wandel sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Was wird gefördert?
- InnovationsassistentInnen
- InnoManagerInnen
- TransferassistentInnen
Wer wird gefördert?
- AbsolventenInnen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen WissenschaftlerInnen (InnovationsassistenInnen)
- Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie(InnoManagerInnen).
- Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie sowie mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft (TransferassistentInnen).
Wer ist antragsberechtigt?
- Zuwendungsempfänger sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft können auch unabhängig von ihrer Größe gefördert werden. (InnovationsassistentInnen / InnoManagerInnen)
- Zuwendungsempfänger sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler - zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (TransferassistentInnen)
- Die Antragsteller müssen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben.