Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 – 2027
Insgesamt stehen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 für die Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung rund 156 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung Damit können sächsische Städte mit mindestens 5.000 Einwohnern im Rahmen einer Gebietsförderung bei der Entwicklung von benachteiligten Stadtquartieren unterstützt werden, um so die örtlich sehr unterschiedlichen Problemlagen effektiv angehen zu können. Die Förderrichtlinie konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunkte:
- Investive Vorhaben, die der Verringerung des CO2-Ausstoßes dienen
- Investive Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie
- Investive und nicht-investive Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Belebung der geförderten Städte und Stadtquartiere dienen und deren Lebensqualität für die Einwohner erhöhen
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage einer Antragstellung in Form eines Integrierten Handlungskonzeptes, das bis Ende März 2023 eingereicht werden musste. Die ausgewählten Kommunen werden nach Prüfung der Anträge durch das SMR bekanntgegeben.