Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Schülercamps
Das Programm unterstützt Veranstalter bei der Durchführung von außerschulischen Bildungsangeboten in den Ferien für Schülerinnen und Schüler mit Lernproblemen oder Motivationsschwierigkeiten, um die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn zu verringern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben:
- zur Erhöhung der Lernmotivation,
- zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz,
- zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen,
- zur individuellen Förderung.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Wie wird gefördert?
Wie erfolgt die Umsetzung?
- Durchführung in mehrwöchigen sächsischen Ferien
- Max. 10 Tage (für jeweils Teilnehmende)
- Die Vorhaben wirken auf die Beseitigung individueller Defizite hin.
- Durchführung in Gruppen von mindestens 10 Teilnehmenden aus mindestens 2 Schulen
- Schülerinnen und Schüler i. d. R. der Klassenstufen 7 bis 12, im begründeten Einzelfall auch der Klassenstufe 5 und 6, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Notenschnitt von 3,0 oder schlechter auf dem letzten (Halb-)Jahreszeugnis
- Teilnahmeempfehlung der Schule, weil ein besonderer Unterstützungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der Versetzung, besteht.
- Förderschülerinnen und -schüler
Welche Ausgaben werden gefördert?
- Zuschuss bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der gewährten Förderung ist abhängig vom erreichten Umfang des Projektziels.
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach-und Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben für Teilnehmende.
- Die Förderung erfolgt in Form eines (einzelfallbezogenen) Pauschalbetrages aufgrund des mit dem Antrag eingereichten Haushaltsplanentwurfs.