Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
TANDEM - Ganzheitliche, beschäftigungsorientierte Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes und die Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder. Dabei soll möglichst eine erwerbsfähige Per-son der Familie in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.
Was wird gefördert?
Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und den Regelleistungen der Kinder – und Jugendhilfe nach SGB VIII
Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere
- Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten
- sozialpädagogische Beratung, psychosoziale Unterstützung in Ergänzung zur Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- psychologische Beratung
- Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien
- sozialintegrative und qualifizierende Förderangebote
- Planung und Steuerung von Fallkonferenzen und Gruppenangeboten
Wer wird gefördert?
Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren.
Wer ist antragsberechtigt?
Träger mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachen