Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Technologieförderung - FuE-Projektförderung
FuE-Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren und zur Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit
Was wird gefördert?
FuE-Einzelprojektförderung:
Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU.
FuE-Verbundprojektförderung:
Gefördert werden FuE-Projekte, die eine wirksame Zusammenarbeit beinhalten
a) zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder
b) zwischen einem oder mehreren Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
FuE-Pilotlinienförderung:
In beiden Varianten (FuE-Einzelprojektförderung und FuE-Verbundprojektförderung) können auch Projekte gefördert werden, bei denen die Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren.
Wer ist antragsberechtigt?
FuE-Einzelprojektförderung:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
FuE-Verbundprojektförderung:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und im Verbund mit diesen auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Forschungseinrichtungen in Sachsen.