Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
(Verbesserter) Schutz vor Radon
Radon kommt in Teilen Sachsens ganz natürlich vor. Wird es jedoch über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, bestehen gesundheitliche Risiken. Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union fördern daher investive Vorhaben zur Reduzierung der Gesundheitsbelastung durch Radon an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen in Bestandsbauten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft.
Wer wird gefördert?
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
- KMU
Wie wird gefördert?
Fördergegenstände
- unmittelbar mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehende notwendige Ausgaben sowie Planungsleistungen nach der HOAI
- Ausgaben für Projektmanagement, Projektorganisation und Projektsteuerung, die zur Umsetzung des Vorhabens notwendig sind.
Höhe der Förderung
- Zuwendung in Höhe von 75 % bzw. 65 % (KMU) der förderfähigen Ausgaben
- maximal 60.000 Euro
- Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 Euro und mehr als 200.000 Euro ist ausgeschlossen