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EFRE- und ESF- Projekte seit 2014 in Sachsen gefördert

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie aktuell gestartete Aufrufe und Fördermaßnahmen.

EU-Flagge

Weniger Lärm durch Verkehr

Mit diesem Förderangebot unterstützt der Freistaat Sachsen kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen bei der langfristigen und nachhaltigen Minderung des Verkehrslärms an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie der Senkung des Lärmpegels an schutzbedürftiger Bebauung.

Was wird gefördert?

EFRE
  • vorrangig aktiver grüner Lärmschutz (nicht grüner aktiver Lärmschutz kann nur gefördert werden, sofern grüner aktiver Lärmschutz nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist; Beispiele: Lärmschutzwände, grüne Gleisanla-gen)
  • passiver Lärmschutz, d.h. bauliche Vorhaben an Innenräumen (kann nur gefördert werden, sofern aktiver Lärmschutz nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist; Beispiel: Einbau von Schalschutzfenstern)
Land
  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Bespiele: Straßenmöblierung, Lärmschutzwälle, lärmmindernde Deckschichten)
  • Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen

Wer wird gefördert?

EFRE
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
Land
  • kommunale Gebietskörperschaften

Wie wird gefördert?

Fördergegenstände

  • mit dem Vorhaben unmittelbar in Zusammenhang stehende Sachausgaben
  • Planungsleistungen nach HOAI
  • Ausgaben für Projektmanagement, -organisation und -steuerung
  • Ausgaben für Pflanzung und Fertigstellungspflege sowie Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr

Höhe der Förderung

  • EFRE Teil A der Förderrichtlinie: Vorhaben von über 200.000 Euro bis 800.000 Euro mit einer Förderquote in Höhe von 80 % für grüne aktive Lärmschutzmaßnahmen (sonst 75 %) der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Landesteil B der Förderrichtlinie: Vorhaben und nicht investive konzeptionelle Konzepte bis zu 200.000 Euro mit einer Förderquote in Höhe von 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Förderung beantragen

Eine EFRE-Förderung

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