13 verschiedene Fotos von Menschen am Arbeitsplatz

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.

Straßenbahn auf grünem, mit Rasen bewachsenem Gleisbett

Aktiver und passiver Lärmschutz

Mit diesem Förderangebot unterstützt der Freistaat Sachsen kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen bei der langfristigen und nachhaltigen Minderung des Verkehrslärms an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie der Senkung des Lärmpegels an schutzbedürftiger Bebauung.

Weitere Informationen

Information / Beratung / Antragsstellung "Teil A – EFRE": Hier

Information / Beratung / Antragsstellung "Teil B – Landesprogramm": Hier

Was wird gefördert?

Gefördert wird aktiver Lärmschutz, vorrangig/vorzugsweise grüner Lärmschutz sowie passiver Lärmschutz. Bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr

EFRE

Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben ab 200.000 Euro – 800.000 Euro

  • Aktiver Lärmschutz: Abschirmelemente, z. B. (begrünte) Lärm-schutzwände und -wälle; Einhausungen oder Diffraktoren sowie Absorptionselemente, z.B. grüne Gleisanlagen oder lärmmindernde Fassaden
  • Passiver Lärmschutz: Einbau von Schalschutzfenstern oder Lüf-tungseinrichtungen
Landesprogramme

Landesprogramm - Vorhaben unter 200.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben

  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen, z.B. (begrünte) Lärmschutzwände und -wälle, Straßenmöblierung, lärmmindernde Deckschichten
  • Konzepte
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen

Wer wird gefördert?

EFRE
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Unternehmen
Landesprogramme
  • kommunale Gebietskörperschaften
Förderung beantragen

Eine EFRE-Förderung

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