Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Aktiver und passiver Lärmschutz
Mit diesem Förderangebot unterstützt der Freistaat Sachsen kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen aus der Lärmaktionsplanung. Ziel ist die langfristige und nachhaltige Minderung der Auswirkungen des Verkehrslärms an hochbelasteten Straßenverkehrswegen.
Information / Beratung / Antragsstellung "Teil A – EFRE": Hier
Was wird gefördert?
- aktiver Lärmschutz, vorrangig grüner Lärmschutz, zum Beispiel begrünte Lärmschutzwände und -wälle, Rasengleise
- passiver Lärmschutz, d. h. bauliche Maßnahmen zum Schutz an / in Innenräumen, zum Beispiel Einbau von Schallschutzfenstern
Wer wird gefördert?
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Unternehmen
Wie wird gefördert?
- direkte Ausgaben für mit dem Vorhaben unmittelbar in Zusammenhang stehende Sachausgaben, Planungsleistungen nach HOAI sowie Ausgaben für Pflanzung und Fertigstellungspflege sowie Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr
- indirekte Ausgaben für Projektkoordinierung, Projektbetreuung und Koordinierung der Auftragsvergaben; in Höhe von 7 Prozent der förderfähigen direkten Ausgaben (Pauschalfinanzierung)
Höhe der Förderung
- in Höhe von 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben für aktiven Lärmschutz
- in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für passiven Lärmschutz
- förderfähige Gesamtausgaben über 10.000 Euro