Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.
Zukunftsfähige Energieversorgung
Mit diesem Teil der Richtlinie Energie und Klima / 2023 werden der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien ebenso wie die dazugehörende Infrastruktur und Speichertechnologie gefördert. Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, die kreisfreie Stadt Leipzig sowie die kreisfreie Stadt Chemnitz (Gebietskulisse des Just Transition Fund – JTF). Die Förderung erfolgt ausschließlich über Aufrufverfahren.
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen
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- zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und der Nutzung von grünen Gasen
- zum Ausbau von Energieinfrastruktur einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern
- Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Investitionen
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen, auch KMU und solche mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung, soweit die Beteiligung 25 Prozent nicht übersteigt.
- Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen
- Zweckverbände
- Genossenschaften
- Vereine
- Produktive Investitionen von Großunternehmen
Wie wird gefördert?
Welche Ausgaben werden gefördert?
- Investitionen
- Sachverständigen- und Beratungsleistungen
- Sachausgaben im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen
Wie hoch kann die Förderung sein?
- Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.