13 verschiedene Fotos von Menschen am Arbeitsplatz

Förderzeitraum 2021 – 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Aufrufen und Fördermaßnahmen auch weiterführende Informationen zur Beantragung.

Zwei Mitarbeiter stehen in einer Produktionshalle an einer Maschine und besprechen sich.

Zusatzqualifikation – Meine Zukunft!

Der Berufsalltag der Gegenwart und Zukunft ist noch weitaus vielfältiger, als es die Ausbildung sein kann.

Was wird gefördert?

Zusatzqualifikationen sind in allen Berufszweigen gefragt. Gefördert werden Bildungsangebote, die über die Inhalte der regulären Ausbildung hinausgehen. Die Palette möglicher Zusatzqualifikationen ist breit und vielseitig, u. a.:

  • Lehrgänge zum Erwerb von Spezialkenntnissen im kaufmännischen Bereich,
  • Bedienberechtigungen bzw. Führerscheine für hochmoderne Maschinen und Transportfahrzeuge wie Kettensägen, Turmdrehkräne, Zugmaschinen und Flurförderfahrzeuge,
  • Lehrgänge im Baugewerbe oder in der Metallverarbeitung,
  • spezielle Schulungen im technischen Bereich, in Handel, Gastronomie, Handwerk oder in den grünen Berufen.

Mit der Förderung von Zusatzqualifikationen durch den Freistaat Sachsen und die EU können Auszubildende zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und damit ihre Chancen auf einen interessanten und qualifizierten Arbeitsplatz deutlich erhöhen.

Gleichzeitig profitiert auch der Arbeitgeber von diesem Förderangebot: Die Zusatzqualifikation ermöglicht die zielgenaue Qualifizierung von Auszubildenden entsprechend der Bedarfe des Unternehmens und über die Standards der dualen Ausbildung hinaus. Damit sind sie für die Zukunft gut gerüstet.

Wer wird gefördert?

Die Förderung erhalten Bildungsträger und Unternehmen, die Projekte zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen an Auszubildende durchführen.

Wie wird gefördert?

Der Bildungsträger, der die Zusatzqualifikation anbietet, stellt einen Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB). Dabei werden die Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege von Pauschalen für Kurskosten pro Teilnehmende bzw. Teilnehmerstunde übernommen. Die Pauschale beträgt 5,20 Euro je Teilnehmerstunde. Für den Erwerb von Fahrerlaubnissen der Klasse T für Auszubildende in grünen Berufen gibt es einen Zuschuss von 760 Euro je Lehrgangsteilnehmende.

Förderung beantragen

Eine ESF Plus-Förderung

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